{"id":4222,"date":"2018-10-18T21:46:48","date_gmt":"2018-10-18T19:46:48","guid":{"rendered":"https:\/\/www.sts-friction.com\/?page_id=4222"},"modified":"2018-10-19T07:14:52","modified_gmt":"2018-10-19T05:14:52","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.sts-friction.com\/de\/agb\/","title":{"rendered":"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen"},"content":{"rendered":"<div class=\"wpb-content-wrapper\"><p>[vc_row][vc_column][vc_column_text]<\/p>\n<h4>AGB zum Kaufvertrag<br \/>\nAllgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr den Verkauf und die Lieferung unserer Produkte:<\/h4>\n<h4>Gesch\u00e4ftskunden<\/h4>\n<p><strong>1. Allgemeines<\/strong><\/p>\n<p>1.1 Der Anbieter erbringt s\u00e4mtliche Lieferungen und Leistungen ausschlie\u00dflich unter Zugrundelegung dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB). AGB des Kunden finden, auch wenn der Anbieter nicht ausdr\u00fccklich widersprochen hat, keine Anwendung.<\/p>\n<p>1.2 Diese AGB gelten auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis entgegenstehender oder von seinen Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung an den Kunden vorbehaltlos ausf\u00fchrt. In diesen F\u00e4llen gilt die Annahme der Leistung durch den Kunden als Anerkennung dieser AGB unter gleichzeitigem und hiermit vorab angenommenen Verzicht auf die Geltung seiner eigenen AGB.<\/p>\n<p><strong>2. Angebote und Preise<\/strong><\/p>\n<p>2.1 Angebote sind stets freibleibend. Ein Vertrag kommt mangels schriftlichen Vertrages erst durch schriftliche Auftragsbest\u00e4tigung seitens des Anbieters zustande. Erfolgt die Leistung durch den Anbieter, ohne dass dem Kunden vorher eine Auftragsbest\u00e4tigung zuging, so kommt der Vertrag mit der Lieferung bzw. mit Beginn der Ausf\u00fchrung der Lieferung oder Leistung zustande.<\/p>\n<p>2.2 Die Leistung erfolgt zu den Preisen und besonderen Bedingungen des jeweiligen Kaufvertrages ggf. nebst Leistungsschein. Die darin genannten Preise sind verbindlich.<\/p>\n<p>2.3 Verpackung Fracht, Porto und sonstige Versandkosten sind nicht eingeschlossen.<\/p>\n<p>2.4 Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird, verstehen sich die Preise netto zuz\u00fcglich der jeweils gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer von z. Z. 19 %.<\/p>\n<p><strong>3. Vertragszweck, Lieferungen und Leistungen<\/strong><\/p>\n<p>3.1 Inhalt\/Beschaffenheit und Umfang der vom Anbieter geschuldeten Lieferungen und Leistungen ergeben sich, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, aus dem jeweiligen Vertrag ggf. nebst Leistungsschein bzw., wenn ein solcher nicht vorliegt, aus der Auftragsbest\u00e4tigung, jeweils mit der entsprechenden Produktbeschreibung in dieser Reihenfolge. Die Produktbeschreibung kann jederzeit beim Anbieter eingesehen werden.<\/p>\n<p>3.2 Der Vertrag bzw. Leistungsschein beruht auf den vom Kunden mitgeteilten fachlichen und funktionalen Anforderungen des Kunden. Der Vertrag bzw. Leistungsschein gibt insbesondere die vereinbarten Leistungskriterien wieder.<\/p>\n<p>3.3 Die Preis- und Leistungsgefahr geht bei Direktlieferungen auf den Kunden direkt ab dem Auslieferungswerk bzw. Distributionszentrum \u00fcber.<\/p>\n<p>3.4 Transport- und sonstige Verpackungen nach Ma\u00dfgabe der Verpackungsordnung werden nicht zur\u00fcckgenommen. Kosten f\u00fcr die Entsorgung der Verpackungen sind vom Kunden zu tragen.<\/p>\n<p>3.5 Etwaige Analyse-, Planungs- und hiermit verbundene Beratungsleistungen f\u00fcr den Leistungsschein erbringt der Anbieter nur auf der Grundlage eines gesonderten Vertrages.<\/p>\n<p><strong>4. Liefertermine und Fristen<\/strong><\/p>\n<p>4.1 Termine und Fristen sind verbindlich, wenn sie vom Anbieter und dem Kunden im Einzelfall schriftlich als verbindlich vereinbart worden sind. Die Leistungsfrist beginnt, soweit nichts anderes vereinbart ist, mit Vertragsschluss bzw. mit Absendung der Auftragsbest\u00e4tigung. Die Vereinbarung eines festen Leistungstermins steht unter dem Vorbehalt, dass der Anbieter seinerseits die f\u00fcr ihn notwendigen Lieferungen und Leistungen seiner jeweiligen Vorlieferanten rechtzeitig und vertragsgem\u00e4\u00df erh\u00e4lt.<\/p>\n<p>4.2 Zumutbare Teillieferungen sind zul\u00e4ssig und k\u00f6nnen gesondert in Rechnung gestellt werden.<\/p>\n<p>4.3 Ist die Nichteinhaltung einer bestimmten Leistungszeit auf Ereignisse zur\u00fcckzuf\u00fchren, die der Anbieter nicht zu vertreten hat (einschlie\u00dflich Streik oder Aussperrung), verschieben sich die Leistungstermine um die Dauer der St\u00f6rung einschlie\u00dflich einer angemessenen Anlaufphase.<\/p>\n<p>4.4 Ger\u00e4t der Anbieter mit der Leistungserbringung ganz oder teilweise in Verzug, ist der Schadens- und Aufwendungsersatz des Kunden wegen Verzug f\u00fcr jede vollendete Woche auf 0,5 % des Preises f\u00fcr den Teil der Leistung, der aufgrund des Verzugs nicht genutzt werden kann, begrenzt. Die Verzugshaftung ist insgesamt begrenzt auf 5 % des Gesamtpreises des jeweiligen Auftrages. Das gilt nicht, soweit der Verzug auf grober Fahrl\u00e4ssigkeit oder Vorsatz des Anbieters beruht.<\/p>\n<p>4.5 Bei einer Verz\u00f6gerung der Leistung hat der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ein R\u00fccktrittsrecht nur, wenn die Verz\u00f6gerung vom Anbieter zu vertreten ist. Macht der Kunde wegen der Verz\u00f6gerung berechtigt Schadens- oder Aufwendungsersatz statt der Leistung geltend, so ist er berechtigt, f\u00fcr jede vollendete Woche der Verz\u00f6gerung 1 % des Preises f\u00fcr den Teil der Leistung zu verlangen, der aufgrund der Verz\u00f6gerung nicht genutzt werden kann, jedoch insgesamt h\u00f6chstens 10 % des Gesamtpreises des jeweiligen Auftrages. Ziffer 4.4 Satz 3 gilt entsprechend.<\/p>\n<p><strong>5. Pflichten des Kunden \/ Annahmeverzug<\/strong><\/p>\n<p>5.1 Der Kunde benennt dem Anbieter einen Ansprechpartner, der w\u00e4hrend der Durchf\u00fchrung des Vertrages f\u00fcr den Kunden verbindliche Entscheidungen treffen kann. Dieser hat f\u00fcr den Austausch notwendiger Informationen zur Verf\u00fcgung zu stehen und bei den f\u00fcr die Vertragsdurchf\u00fchrung notwendigen Entscheidungen mitzuwirken. Erforderliche Entscheidungen des Kunden sind vom Ansprechpartner unverz\u00fcglich herbeizuf\u00fchren und von den Parteien im unmittelbaren Anschluss gemeinsam schriftlich zu dokumentieren.<\/p>\n<p>5.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Lieferungen unverz\u00fcglich auf Vollst\u00e4ndigkeit, \u00dcbereinstimmung mit den Lieferpapieren und auf von au\u00dfen erkennbare M\u00e4ngel zu untersuchen und erkennbare Abweichungen und M\u00e4ngel unverz\u00fcglich geltend zu machen. Bei der Anlieferung erkennbare Transportsch\u00e4den oder Fehlmengen hat der Kunde dar\u00fcber hinaus auf der Empfangsbescheinigung des Transportunternehmers zu vermerken. Soweit eine Beanstandung nicht innerhalb von zwei Wochen ab Eingang beim Kunden erfolgt, gilt die jeweilige Lieferung als vertragsgem\u00e4\u00df, es sei denn, die Abweichung war trotz sorgf\u00e4ltiger Untersuchung nicht erkennbar. Bei der Anlieferung nicht erkennbarer Sch\u00e4den hat der Kunde diese zwei Wochen, nachdem er \u00a0von ihnen Kenntnis genommen hat, dem Anbieter anzuzeigen. Die Vorschrift des \u00a7 377 HGB bleibt unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>5.3 Befindet sich der Kunde mit der Entgegennahme der Lieferungen und Leistungen in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, ihm schriftlich eine angemessene Frist zur Entgegennahme der Lieferungen und Leistungen zu setzen und nach fruchtlosem Ablauf der Frist anstelle der Vertragserf\u00fcllung eine Schadenspauschale zu verlangen, die sich auf 20 % des Wertes der nicht entgegengenommenen Lieferungen und Leistungen bel\u00e4uft. Dem Kunden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass dem Anbieter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Entsch\u00e4digung ist dann entsprechend des Nachweises niedriger anzusetzen bzw. ausgeschlossen.<\/p>\n<p><strong>6. Eigentumsvorbehalt<\/strong><\/p>\n<p>6.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung s\u00e4mtlicher Forderungen aus der Gesch\u00e4ftsverbindung, einschlie\u00dflich Nebenforderungen, Schadensersatzanspr\u00fcchen und Einl\u00f6sungen von Schecks und Wechseln, im Eigentum des Anbieters. Berechtigte M\u00e4ngeleinbehalte gem\u00e4\u00df Ziffer 7.6 S. 2 werden ber\u00fccksichtigt. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen, wenn einzelne Forderungen des Anbieters in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt wird.<\/p>\n<p>6.2 Wird Vorbehaltsware vom Kunden zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung f\u00fcr den Anbieter, ohne dass dieser hieraus verpflichtet wird. Die neue Sache wird Eigentum des Anbieters. Bei Verarbeitung, Vermischung oder Vermengung mit nicht dem Anbieter geh\u00f6render Ware erwirbt der Anbieter Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verh\u00e4ltnis der Fakturenwerte ihrer Vorbehaltsware zum Gesamtwert. Der Kunde ist zur Weiterver\u00e4u\u00dferung oder zum Einbau der Vorbehaltsware nur mit der Ma\u00dfgabe berechtigt, dass die Forderungen gem\u00e4\u00df Ziff.<\/p>\n<p>6.3 auf den Anbieter auch tats\u00e4chlich \u00fcbergehen. Die Befugnisse des Kunden, im ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsverkehr Vorbehaltsware zu ver\u00e4u\u00dfern, zu verarbeiten oder einzubauen, enden mit dem Widerruf durch den Anbieter infolge einer nachhaltigen Verschlechterung der Verm\u00f6genslage des Kunden, sp\u00e4testens jedoch mit seiner Zahlungseinstellung oder mit der Beantragung bzw. Er\u00f6ffnung des Insolvenzverfahrens \u00fcber sein Verm\u00f6gen. 6.3 Der Kunde tritt hiermit die Forderungen mit allen Nebenrechten aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware \u2013 einschlie\u00dflich etwaiger Saldoforderungen \u2013 an den Anbieter, der dies annimmt, ab. Wurde die Ware verarbeitet, vermischt oder vermengt und hat der Anbieter hieran in H\u00f6he seiner Fakturenwerte Miteigentum erlangt, steht ihm die Kaufpreisforderung anteilig zum Wert ihrer Rechte an der Ware zu. Hat der Kunde die Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauft, wird die Forderung des Anbieters sofort f\u00e4llig und der Kunde tritt die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Factor an den Anbieter ab und leistet seinen Verkaufserl\u00f6s unverz\u00fcglich an den Anbieter weiter. Der Anbieter nimmt die diesbez\u00fcgliche Abtretung schon jetzt an.<\/p>\n<p>6.4 Der Kunde ist erm\u00e4chtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, die abgetretenen Forderungen einzuziehen. Die Einzugserm\u00e4chtigung erlischt bei Widerruf, sp\u00e4testens aber bei Zahlungsverzug des Kunden oder bei wesentlicher Verschlechterung der Verm\u00f6gensverh\u00e4ltnisse des Kunden. In diesem Fall wird der Anbieter hiermit vom Kunden bevollm\u00e4chtigt, die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und die Forderungen selbst einzuziehen. Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter auf Verlangen eine genaue Aufstellung der dem Kunden zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, H\u00f6he der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. auszuh\u00e4ndigen und dem Anbieter alle f\u00fcr die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendigen Ausk\u00fcnfte zu erteilen und die \u00dcberpr\u00fcfung dieser Ausk\u00fcnfte zu gestatten.<\/p>\n<p>6.5 \u00dcbersteigt der Wert der f\u00fcr den Anbieter bestehenden Sicherheiten deren s\u00e4mtliche Forderungen um mehr als 20 %, so ist der Anbieter auf Verlangen des Kunden oder eines durch die \u00dcbersicherung des Anbieters beeintr\u00e4chtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach seiner Wahl verpflichtet.<\/p>\n<p>6.6 Verpf\u00e4ndung oder Sicherungs\u00fcbereignung der Vorbehaltsware bzw. der abgetretenen Forderungen sind unzul\u00e4ssig. \u00dcber Pf\u00e4ndungen ist der Anbieter unter Angabe des Pfandgl\u00e4ubigers sofort zu benachrichtigen.<\/p>\n<p>6.7 Nimmt der Anbieter aufgrund des Eigentumsvorbehaltes den Liefergegenstand zur\u00fcck, so liegt nur dann ein R\u00fccktritt vom Vertrag vor, wenn der Anbieter dies ausdr\u00fccklich erkl\u00e4rt. Der Anbieter kann sich aus der zur\u00fcckgenommenen Vorbehaltsware durch freih\u00e4ndigen Verkauf befriedigen.<\/p>\n<p>6.8 Der Kunde verwahrt die Vorbehaltsware f\u00fcr den Anbieter unentgeltlich. Er hat sie gegen die \u00fcblichen Gefahren wie z. B. Feuer, Diebstahl und Wasser im gebr\u00e4uchlichem Umfang zu versichern. Der Kunde tritt hiermit seine Entsch\u00e4digungsanspr\u00fcche, die ihm aus Sch\u00e4den der oben genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an den Anbieter in H\u00f6he des Fakturenwertes der Ware ab. Der Anbieter nimmt diese Abtretung an.<\/p>\n<p>6.9 S\u00e4mtliche Forderungen sowie die Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt an allen in diesen Bedingungen festgelegten Sonderformen bleiben bis zur vollst\u00e4ndigen Freistellung aus Eventualverbindlichkeiten, die der Anbieter im Interesse des Kunden eingegangen ist, bestehen.<\/p>\n<p><strong>7. Zahlungen, Aufrechnung und Zur\u00fcckbehaltung<\/strong><\/p>\n<p>7.1 Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, sind Zahlungen grunds\u00e4tzlich innerhalb von sieben Kalendertagen nach Rechnungsdatum frei Zahlstelle ohne jeden Abzug f\u00e4llig.<\/p>\n<p>7.2 Ein dem Kunden gew\u00e4hrtes Zahlungsziel setzt f\u00fcr jeden Einzelauftrag ein ausreichend verf\u00fcgbares Kreditlimit voraus. \u00dcbersteigt der jeweilige Auftrag das verf\u00fcgbare Kreditlimit, ist der Anbieter berechtigt, die Erf\u00fcllung dieses und weiterer Auftr\u00e4ge nur gegen Vorkasse oder eine Sicherheit in Form einer Erf\u00fcllungsb\u00fcrgschaft eines in der Europ\u00e4ischen Union zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers zu erbringen. Das gleiche gilt, wenn dem Anbieter nach der Auftragsbest\u00e4tigung Umst\u00e4nde bekannt werden, die Zweifel an der Kreditw\u00fcrdigkeit des Kunden rechtfertigen.<\/p>\n<p>7.3 Gleicht der Kunde eine Forderung zum vereinbarten F\u00e4lligkeitstermin ganz oder teilweise nicht aus, ist der Anbieter berechtigt, getroffene Skontovereinbarungen sowie Vereinbarungen \u00fcber Zahlungsziele f\u00fcr alle zu diesem Zeitpunkt offenen Forderungen zu widerrufen und diese sofort f\u00e4llig zu stellen. Der Anbieter ist ferner berechtigt, weitere Leistungen nur gegen Vorkasse oder eine Sicherheit in Form einer Erf\u00fcllungsb\u00fcrgschaft eines in der Europ\u00e4ischen Union zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers vorzunehmen.<\/p>\n<p>7.4 Bei wirtschaftlichem Unverm\u00f6gen des Kunden seine Pflichten gegen\u00fcber dem Anbieter zu erf\u00fcllen, bzw. bei einem Insolvenzantrag des Kunden, kann der Anbieter vom mit dem Kunden bestehenden Vertrag zur\u00fccktreten. \u00a7 321 BGB und \u00a7 112 InsO bleiben unber\u00fchrt. Der Kunde wird den Anbieter fr\u00fchzeitig \u00fcber eine drohende Zahlungsunf\u00e4higkeit informieren.<\/p>\n<p>7.5 Eine Zahlung gilt erst dann als geleistet, wenn sie auf einem der Bankkonten des Anbieters gutgeschrieben ist.<\/p>\n<p>7.6 Der Anbieter ist berechtigt, bei F\u00e4lligkeit Zinsen in H\u00f6he von 5 % zu berechnen. Bei Verzug ist der Anbieter berechtigt, Zinsen in H\u00f6he von 8 Prozentpunkten \u00fcber dem Basiszinssatz zu verlangen. Das Recht des Anbieters, einen h\u00f6heren Schaden geltend zu machen, bleibt unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>7.7 Der Kunde kann wegen M\u00e4ngeln nur aufrechnen oder Zahlungen zur\u00fcckhalten, soweit ihm tats\u00e4chlich Zahlungsanspr\u00fcche wegen Sach- und\/oder Rechtsm\u00e4ngeln zustehen. Wegen M\u00e4ngeln kann der Kunde Zahlungen nur zu einem unter Ber\u00fccksichtigung des Mangels verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigen Teil zur\u00fcckbehalten und dies auch nur, wenn der Mangel zweifelsfrei vorliegt. Ziffer 8.2 gilt entsprechend. Der Kunde hat kein Zur\u00fcckbehaltungsrecht wenn sein M\u00e4ngelanspruch verj\u00e4hrt ist. Der Kunde kann im \u00dcbrigen nur mit unbestrittenen oder rechtskr\u00e4ftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht aus\u00fcben. Die Aus\u00fcbung eines Zur\u00fcckbehaltungs-rechts durch den Kunden mit einem Gegenrecht, das nicht auf einem Recht aus dem diesen Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen zugrunde liegenden Vertrag beruht, ist ausgeschlossen. Die Rechte des Kunden aus \u00a7 478 BGB bleiben unber\u00fchrt.<\/p>\n<p><strong>8. Sachm\u00e4ngel<\/strong><\/p>\n<p>8.1 Der Anbieter gew\u00e4hrleistet gegen\u00fcber dem Kunden, dass die Lieferungen und Leistungen bei vertragsgem\u00e4\u00dfem Einsatz den Vereinbarungen gem\u00e4\u00df Ziffer 3.1 entsprechen.<\/p>\n<p>8.2 F\u00fcr eine nur unerhebliche Abweichung von der vertragsgem\u00e4\u00dfen Beschaffenheit bestehen keine Anspr\u00fcche wegen Sachm\u00e4ngeln. Ebenso sind Anspr\u00fcche wegen Sachm\u00e4ngeln ausgeschlossen, soweit die Abweichung von der vertragsgem\u00e4\u00dfen Beschaffenheit auf \u00fcberm\u00e4\u00dfiger oder unsachgem\u00e4\u00dfer Nutzung oder nat\u00fcrlichem Verschlei\u00df beruhen. Das gleiche gilt f\u00fcr solche Abweichungen, die aufgrund besonderer \u00e4u\u00dferer Einfl\u00fcsse entstehen, die vertraglich nicht vorausgesetzt sind; hierzu geh\u00f6rt auch der Einsatz der Lieferungen und Leistungen in einer nicht vom Anbieter freigegebenen Einsatzumgebung. Anspr\u00fcche sind ferner ausgeschlossen beim Verkauf von Gebrauchtwaren.<\/p>\n<p>8.3 Der Kunde hat etwaige Sachm\u00e4ngel in nachvollziehbarer und detaillierter Form unter Angabe der f\u00fcr die M\u00e4ngelerkennung und \u2011analyse erforderlichen Informationen schriftlich mitzuteilen. Er wird hierzu, wenn nichts anderes vereinbart ist, die entsprechenden Formulare und Verfahren des Anbieters nutzen. Ziffer 12.1 S. 3 gilt entsprechend. Der Kunde hat dar\u00fcber hinaus den Anbieter auch im \u00dcbrigen soweit erforderlich bei der Beseitigung von M\u00e4ngeln zu unterst\u00fctzen.<\/p>\n<p>8.4 Stehen dem Kunden Mangelanspr\u00fcche zu, hat er zun\u00e4chst nur das Recht auf Nacherf\u00fcllung innerhalb einer angemessenen Frist. Die Nacherf\u00fcllung beinhaltet nach Wahl des Anbieters entweder M\u00e4ngelbeseitigung oder Neulieferung. Die Interessen des Kunden werden bei der Wahl des Anbieters angemessen ber\u00fccksichtigt. Soweit eine Nacherf\u00fcllung erfolgt, geht das Eigentum an den im Rahmen der Nacherf\u00fcllung ausgetauschten Sachen mit dem Zeitpunkt des Austausches auf den Anbieter \u00fcber. Die Bearbeitung einer Sachm\u00e4ngelanzeige des Kunden durch den Anbieter f\u00fchrt nur zur Hemmung der Verj\u00e4hrung, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen daf\u00fcr vorliegen. Eine Nacherf\u00fcllung kann ausschlie\u00dflich auf die Verj\u00e4hrung des die Nacherf\u00fcllung ausl\u00f6senden Mangels Einfluss haben.<\/p>\n<p>8.5 Schl\u00e4gt die Nacherf\u00fcllung fehl oder ist sie aus anderen Gr\u00fcnden nicht durchzuf\u00fchren, kann der Kunde unter den gesetzlichen Voraussetzungen die Verg\u00fctung mindern, vom Vertrag zur\u00fccktreten und\/oder nach Ma\u00dfgabe von Ziffer 10.1\u201310.3 Schadens- oder Aufwendungsersatz verlangen. Der Kunde \u00fcbt ein ihm zustehendes Wahlrecht innerhalb einer angemessenen Frist aus; diese bemisst sich i. d. R. auf 14 Kalendertage ab M\u00f6glichkeit der Kenntnisnahme vom Wahlrecht durch den Kunden.<\/p>\n<p>8.6 Tritt der Kunde zur\u00fcck, wird der Anbieter die Ware zur\u00fccknehmen und die vom Kunden geleistete Verg\u00fctung abz\u00fcglich des Wertes der dem Kunden gew\u00e4hrten Nutzungsm\u00f6glichkeiten zur\u00fcckzahlen.<\/p>\n<p>8.7 Die Verj\u00e4hrungsfrist f\u00fcr Sachm\u00e4ngelanspr\u00fcche betr\u00e4gt ein Jahr ab dem gesetzlichen Verj\u00e4hrungsbeginn. Die gesetzlichen Fristen bleiben unber\u00fchrt, soweit das Gesetz in \u00a7 438 Abs.1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen f\u00fcr Bauwerke) l\u00e4ngere Fristen vorschreibt, sowie bei einer vors\u00e4tzlichen oder grob fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung des Anbieters, insbesondere seiner gesetzlichen Vertreter oder Erf\u00fcllungsgehilfen, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels und in den F\u00e4llen der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit sowie f\u00fcr Anspr\u00fcche aus dem Produkthaftungsgesetz.<\/p>\n<p>8.8 Der Kunde hat, soweit nichts anderes vereinbart ist, die zum Zwecke der Nacherf\u00fcllung erforderlichen zus\u00e4tzlichen Aufwendungen, insbesondere zus\u00e4tzliche Transport-, Wege-, Arbeits-, und Materialkosten zu tragen, die sich daraus ergeben, dass er die geschuldete Leistung an einen anderen Ort als den bei Vertragsschluss dem Anbieter benannten Einsatzort verbracht hat. Die Vorschrift des \u00a7 439 BGB bleibt im \u00dcbrigen unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>8.9 Der Anbieter kann eine Verg\u00fctung seines Aufwandes verlangen, soweit &#8211; er aufgrund einer Meldung t\u00e4tig wird, ohne dass ein Mangel vorliegt, es sei denn, der Kunde konnte mit zumutbarem Aufwand nicht erkennen, dass kein Mangel vorlag oder &#8211; zus\u00e4tzlicher Aufwand wegen nicht ordnungsgem\u00e4\u00dfer Erf\u00fcllung der Pflichten des Kunden insbesondere gem\u00e4\u00df Ziffer 8.2 und 8.3 anf\u00e4llt.<\/p>\n<p>8.10 Die Vorschriften f\u00fcr den R\u00fcckgriff des Kunden gem\u00e4\u00df der \u00a7\u00a7 478, 479 BGB bleiben unber\u00fchrt.<\/p>\n<p><strong>9. Rechtsm\u00e4ngel<\/strong><\/p>\n<p>9.1 Der Anbieter haftet dem Kunden gegen\u00fcber f\u00fcr eine durch seine Leistung erfolgte Verletzung von Rechten Dritter nur, soweit die Leistung durch den Kunden vertragsgem\u00e4\u00df, insbesondere im vertraglich vorgesehenen Nutzungsumfeld eingesetzt wird. Die Haftung f\u00fcr die Verletzung von Rechten Dritter ist ferner beschr\u00e4nkt auf Rechte Dritter innerhalb der Europ\u00e4ischen Union und des europ\u00e4ischen Wirtschaftsraumes sowie am Ort der vertragsgem\u00e4\u00dfen Nutzung der Leistung. Ziffer 8.2 S. 1 gilt entsprechend.<\/p>\n<p>9.2 Macht ein Dritter gegen\u00fcber dem Kunden geltend, dass eine Leistung des Anbieters seine Rechte verletzt, ist der Kunde verpflichtet, unverz\u00fcglich den Anbieter zu benachrichtigen. Der Anbieter ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, soweit zul\u00e4ssig, die geltend gemachten Anspr\u00fcche auf seine Kosten abzuwehren.<\/p>\n<p>9.3 Werden durch eine Leistung des Anbieters Rechte Dritter verletzt, wird der Anbieter nach eigener Wahl und auf eigene Kosten: &#8211; dem Kunden das Recht zur Nutzung der Leistung verschaffen oder die Leistung rechtsverletzungsfrei gestalten oder &#8211; die Leistung unter Erstattung der daf\u00fcr vom Kunden geleisteten Verg\u00fctung (abz\u00fcglich einer angemessenen Nutzungsentsch\u00e4digung gem\u00e4\u00df Ziffer 8.6 Satz 2 und 3) zur\u00fccknehmen, wenn der Anbieter keine andere Abhilfe mit angemessenem Aufwand erzielen kann. Die Interessen des Kunden werden dabei angemessen ber\u00fccksichtigt.<\/p>\n<p>9.4 Anspr\u00fcche des Kunden wegen Rechtsm\u00e4ngeln verj\u00e4hren entsprechend Ziffer 8.7. F\u00fcr Schadens- und Aufwendungsersatzanspr\u00fcche gilt erg\u00e4nzend Ziffer 8.5.<\/p>\n<p><strong>10. Haftung<\/strong><\/p>\n<p>10.1 Der Anbieter haftet dem Kunden stets auf Schadensersatz &#8211; f\u00fcr die von ihm sowie seinen gesetzlichen Vertretern oder Erf\u00fcllungsgehilfen vors\u00e4tzlich oder grob fahrl\u00e4ssig verursachten Sch\u00e4den, &#8211; nach dem Produkthaftungsgesetz und &#8211; f\u00fcr Sch\u00e4den aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit, die der Anbieter, seine gesetzlichen Vertreter oder Erf\u00fcllungsgehilfen zu vertreten haben.<\/p>\n<p>10.2 Der Anbieter haftet bei leichter Fahrl\u00e4ssigkeit, soweit er oder seine gesetzlichen Vertreter oder Erf\u00fcllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (sog. Kardinalpflicht) verletzt haben, deren Erf\u00fcllung die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Durchf\u00fchrung des Vertrages \u00fcberhaupt erst erm\u00f6glicht bzw. deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gef\u00e4hrdet und auf deren Einhaltung (wie z. B. im Falle der Verpflichtung zu mangelfreier Leistung) der Kunde regelm\u00e4\u00dfig vertrauen darf. Im \u00dcbrigen ist die Haftung bei leichter Fahrl\u00e4ssigkeit ausgeschlossen. Soweit der Anbieter f\u00fcr leichte Fahrl\u00e4ssigkeit haftet, ist die Haftung bei Sach- und Verm\u00f6genssch\u00e4den auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden beschr\u00e4nkt. Die Haftung f\u00fcr sonstige, entfernte Folgesch\u00e4den ist ausgeschlossen. F\u00fcr einen einzelnen Schadensfall wird die Haftung auf den Vertragswert begrenzt. Die Haftung gem\u00e4\u00df Ziffer 10.1 bleibt von diesem Absatz unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>10.3 F\u00fcr die Verj\u00e4hrung gilt Ziffer 8.7 entsprechend.<\/p>\n<p>10.4 F\u00fcr Aufwendungsersatzanspr\u00fcche und sonstige Haftungsanspr\u00fcche des Kunden gegen den Anbieter gilt Ziffer 10.1\u201310.3 entsprechend.<\/p>\n<p><strong>11. Export<\/strong><\/p>\n<p>11.1 Alle Lieferungen und Leistungen werden vom Anbieter unter Einhaltung der derzeit g\u00fcltigen AWG\/AWV\/EG-Dual-Use-Verordnungen sowie der US-Ausfuhrbestimmungen geliefert und sind zur Benutzung und zum Verbleib in dem mit dem Kunden vereinbarten Lieferland bestimmt.<\/p>\n<p>11.2 Bei grenz\u00fcberschreitender Lieferung oder Leistung tr\u00e4gt der Kunde die anfallenden Z\u00f6lle, Geb\u00fchren und sonstigen Abgaben, soweit einzelvertraglich nichts Abweichendes geregelt ist.<\/p>\n<p>11.3 Beabsichtigt der Kunde die (Wieder-)Ausfuhr, ist er verpflichtet, die hierzu erforderlichen Genehmigungen, insbesondere der jeweiligen Au\u00dfenwirtschaftsbeh\u00f6rde, einzuholen, bevor er die Produkte exportiert. Er wird sich eigenst\u00e4ndig \u00fcber die jeweils g\u00fcltigen Bestimmungen und Verordnungen informieren und die (Wieder-)Ausfuhr eigenverantwortlich abwickeln. Der Anbieter hat insoweit keinerlei Auskunfts-, Beratungs-, oder Mitwirkungspflicht.<\/p>\n<p>11.4 Verletzt der Kunde bei der (Wieder-)Aus- bzw. Einfuhr in ein anderes Land die f\u00fcr eine solche geltenden gesetzlichen Bestimmungen und wird der Anbieter deshalb von dem Ausfuhr- oder Einfuhrland oder einem Transitstaat aufgrund der dortigen gesetzlichen Bestimmungen in Anspruch genommen, verpflichtet sich der Kunde, den Anbieter von allen insoweit entstehenden finanziellen Verpflichtungen freizustellen und ist dem Anbieter dar\u00fcber hinaus f\u00fcr den aus der bestimmungswidrig erfolgten (Wieder-)Aus\u2013 bzw. Einfuhr entstandenen Schaden ersatzpflichtig.<\/p>\n<p><strong>12. Verschiedenes<\/strong><\/p>\n<p>12.1 \u00c4nderungen und Erg\u00e4nzungen s\u00e4mtlicher zwischen den Parteien geschlossener Vertr\u00e4ge sollen nur schriftlich vereinbart werden. Textform (126b BGB) gen\u00fcgt diesem Schriftformerfordernis. Soweit vertraglich ausdr\u00fccklich Schriftform vereinbart worden ist (z.B. f\u00fcr eine Vertrags\u00e4nderung, eine Behinderungsanzeige oder einen R\u00fccktritt) gen\u00fcgt Textform nicht. M\u00fcndliche Absprachen gelten nur, wenn sie binnen sieben Kalendertagen in Textform durch den Anbieter best\u00e4tigt werden.<\/p>\n<p>12.2 Der Anbieter und der Kunde sind verpflichtet, \u00fcber Gesch\u00e4fts- und Betriebsgeheimnisse sowie \u00fcber sonstige als vertraulich bezeichnete Informationen, die im Zusammenhang mit ihrem Vertragsverh\u00e4ltnis bzw. der daraus resultierenden Vertragsbeziehung bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Die Weitergabe solcher Informationen an Personen, die nicht an dem Abschluss, der Durchf\u00fchrung oder der Abwicklung des Vertragsverh\u00e4ltnisses beteiligt sind, darf \u2013 soweit nicht eine gesetzliche Verpflichtung besteht \u2013 nur mit ausdr\u00fccklicher schriftlicher Einwilligung des Vertragspartners erfolgen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, endet diese Verpflichtung nach Ablauf von f\u00fcnf Jahren ab Bekanntwerden der jeweiligen Information, nicht jedoch vor Beendigung des zwischen dem Anbieter und dem Kunden bestehenden Vertragsverh\u00e4ltnisses. Die Vertragspartner werden diese Verpflichtungen auch ihren Mitarbeitern und eventuell eingesetzten Dritten auferlegen.<\/p>\n<p>12.3 Dem Anbieter und dem Kunden ist bekannt, dass eine elektronische und unverschl\u00fcsselte Kommunikation (z. B. per E-Mail) mit Sicherheitsrisiken behaftet ist. Bei dieser Art der Kommunikation werden weder der Anbieter noch der Kunde daher Anspr\u00fcche geltend machen, die durch das Fehlen einer Verschl\u00fcsselung begr\u00fcndet sind, au\u00dfer soweit zuvor eine Verschl\u00fcsselung vereinbart worden ist.<\/p>\n<p>12.4 S\u00e4mtliche Vertragsverh\u00e4ltnisse der Parteien unterliegen ausschlie\u00dflich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Wiener UN-\u00dcbereinkommens \u00fcber Vertr\u00e4ge \u00fcber den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.<\/p>\n<p><strong>13. Erf\u00fcllungsort und Gerichtsstand<\/strong><\/p>\n<p>13.1 Erf\u00fcllungsort f\u00fcr alle Verpflichtungen aus den Vertragsverh\u00e4ltnissen der Parteien ist der Sitz des Anbieters.<\/p>\n<p>13.2 Gerichtsstand f\u00fcr alle Rechtsstreitigkeiten aus den Vertragsverh\u00e4ltnissen der Parteien sowie f\u00fcr Streitigkeiten in Bezug auf das Entstehen und die Wirksamkeit dieser Vertragsverh\u00e4ltnisse ist gegen\u00fcber Kaufleuten, einer juristischen Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder einem \u00f6ffentlich-rechtlichen Sonderverm\u00f6gen der Sitz des Anbieters. Der Anbieter ist jedoch berechtigt, den Kunden an seinem Sitz zu verklagen.<\/p>\n<p><em>Stand: 25.11.2015<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/em><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.sts-friction.com\/wp-content\/uploads\/2018\/10\/AGBSTSdeutsch.pdf\" class=\"btn-shortcode dt-btn-l dt-btn default-btn-color default-btn-hover-color default-btn-bg-color default-btn-bg-hover-color scale-up animation-builder\" id=\"dt-btn-1\"><span>Download AGB<\/span><\/a>[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row]<\/p>\n<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>[vc_row][vc_column][vc_column_text] AGB zum Kaufvertrag Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr den Verkauf und die Lieferung unserer Produkte: Gesch\u00e4ftskunden 1. Allgemeines 1.1 Der Anbieter erbringt s\u00e4mtliche Lieferungen und Leistungen ausschlie\u00dflich unter Zugrundelegung dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB). 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